1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen LUVEN GmbH, Erbacher Str. 91, 64287 Darmstadt, DE, („Veranstalter“), die vom Veranstalter des Schlossgrabenfest, der Stage Groove Festival GmbH mit der Dienstleistung Ticketverkauf beauftragt ist, und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).
Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: LUVEN GmbH, Erbacher Str. 91, 64287 Darmstadt, DE
Die vivenu GmbH, Kesselstrasse 3, 40221 Düsseldorf, Deutschland, (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“) die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.
2. Vertragsschluss
Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.
Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.
Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.
Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.
3. Ticket Form
Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.
Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).
Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.
Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.
Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).
4. Rechte und Pflichten
Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.
Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.
Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.
Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.
Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.
Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.
Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.
5. Weitergabe von Tickets
Tickets dürfen weiterveräußert werden. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.
6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets
Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung
Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung
Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.
Die Abwicklung von Umtausch, Rückerstattung und Rückzahlung nimmt vivenu im Auftrag des Veranstalters vor. Die Rückerstattung an den Endkunden erfolgt über eine von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) gewählte Zahlungsinfrastruktur.
Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.
7. Haftung
Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.
Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.
Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.
Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.
8. Schlussbestimmungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.
Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu Düsseldorf.
Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:
Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(öffnet in einem neuen Tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters
Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:Gültigkeit
Die Eintrittskarte zum Schlossgrabenfest gilt am jeweiligen Veranstaltungstag, für den die Karte gekauft wurde und berechtigt zum Zugang auf das Veranstaltungsgelände als solches. Es ist damit ausdrücklich käuferseitig kein Anspruch auf den Besuch einzelner angekündigter Konzerte verbunden. Das Festival-Programm kann sich kurzfristig ändern. Der genaue Veranstaltungsbeginn, sowie die Einlasszeiten variieren von Tag zu Tag und sind der Webseite www.schlossgrabenfest.de zu entnehmen.
Mit dem Ticketkauf ist ausdrücklich keine Stehplatz- und/oder Sichtgarantie bei einzelnen Konzerten verbunden.
Sollten Sie einzelne Konzerte mangels Platzangebot vor den Bühnen nicht wahrnehmen können, bzw. keine Sicht auf die Bühne bestehen, so begründet dies keine Ansprüche gegen den Veranstalter; insbesondere besteht in solchen Fällen kein Anspruch auf Minderung oder (teilweise) Rückerstattung des Kartenkaufpreises.
Gleiches gilt für den Fall, dass einzelne Programmpunkte vom Veranstalter und/oder der Künstler abgesagt werden müssen. Für nicht verwendete Tickets besteht grundsätzlich kein Erstattungsanspruch.
Ausfall, Verzögerung von Konzerten
Kommt es zum Ausfall oder der Verzögerung angekündigter Konzerte einzelner Künstler, so begründet dies keine Ansprüche gegen den Veranstalter; insbesondere besteht in solchen Fällen kein Anspruch auf Minderung oder (teilweise) Rückerstattung des Kartenkaufpreises.
Verzögerungen beim Einlass
Kommt es zu Verzögerungen beim Einlass zum Veranstaltungsgelände, so begründet dies keine Ansprüche gegen den Veranstalter; insbesondere besteht in solchen Fällen kein Anspruch auf Minderung oder (teilweise) Rückerstattung des Kartenkaufpreises, selbst dann, wenn aufgrund des verzögerten Einlasses einzelne Programmpunkte gar nicht oder nur verspätet besucht werden können.
Keine Ticketrückerstattung bei höherer Gewalt.
Sperrungen von Arealen und/oder der gesamten Veranstaltung
Kommt es aufgrund behördlicher, insbesondere polizeilicher Anordnungen, zu Teilsperrungen des Veranstaltungsgeländes und/oder des gesamten Veranstaltungsareales, so begründet dies keine Ansprüche gegen den Veranstalter; insbesondere besteht in solchen Fällen kein Anspruch auf Minderung oder (teilweise) Rückerstattung des Kartenkaufpreises, selbst dann nicht., wenn dadurch einzelne Programmpunkte gar nicht oder verspätet besucht werden können.
Sperrung des Zugangs zum Veranstaltungsgelände (Einlass-Stopp)
Kommt es aufgrund behördlicher, insbesondere polizeilicher Anordnungen, zu einem Einlass-Stopp zum Veranstaltungsareal, so begründet dies keine Ansprüche gegen den Veranstalter; insbesondere besteht in solchen Fällen kein Anspruch auf Minderung oder (teilweise) Rückerstattung des Kartenkaufpreises, selbst wenn dadurch einzelne Programmpunkte gar nicht oder nur verspätet besucht werden können. Dies gilt sowohl für eine temporäre Schließung der Eingänge wie für eine dauerhafte Schließung.
Absage aufgrund von behördlichen Auflagen, u.a. Lärmauflagen.
Das Schlossgrabenfest wird auf Basis einer dem Veranstalter erteilten städtischen Genehmigung geplant und durchgeführt. Kurzfristige Änderungen dieser Genehmigung, einhergehend mit zusätzlichen, erweiterten Auflagen, die im Zuge gerichtlicher Eilverfahren ggf. durchgesetzt werden, sind möglich und können zu einer zwingenden Anpassung der ursprünglichen Planung des Schlossgrabenfestes führen. Die Folge können sein: Die Absage der gesamten Veranstaltung, die Absage einzelner Veranstaltungstage und/oder Konzerte, die Einschränkung der Betriebszeiten und/oder des Programmangebotes. Alle diese Fälle begründen keine Ansprüche gegenden Veranstalter; insbesondere besteht in solchen Fällen kein Anspruch auf Minderung oder (teilweise) Rückerstattung des Kartenkaufpreises.
Absage aufgrund von Corona
Bei einer Absage der Veranstaltung u.a. aufgrund möglicher Corona-Schutzverordnungen oder vergleichbarer ordnungsrechtlicher Maßnahmen, die die Durchführung des Schlossgrabenfestes unmöglich machen, bestehen keine Ansprüche gegen den Veranstalter; insbesondere besteht in solchen Fällen kein Anspruch auf Minderung oder (teilweise) Rückerstattung des Kartenkaufpreises.
Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter
Die Ticketgebühr wird im Fall einer Absage nicht zurückerstattet.
Gegen einen Anspruch auf Rückerstattung der Ticketgebühr erklären wir die Aufrechnung mit unserem Anspruch auf Wertersatz, der aufgrund der entsprechend erbrachten Leistungen (z.B. Vermittlungsleistung, Nutzung des Ticketsystems, Zahlungsgebühren für Transaktionen etc.) in gleicher Höhe besteht.
Reisekosten bei Absage, Verzögerungen, Ausfall von Konzerten
Es erfolgt grundsätzlich keine Erstattung von Reisekosten, wenn das Schlossgrabenfest als solches oder einzelne Veranstaltungstage oder Programmpunkte nicht stattfinden können. Der Ticketkäufer erklärt den Verzicht auf Schadensersatz.
Personalisierung
Die Karten müssen personalisiert sein. Die Karten können nach dem Kauf durch den Käufer selbst personalisiert werden. Die Personalisierung und neu Personalisierung von Karten ist bis vor dem unmittelbaren Zugang zum Veranstaltungsgelände möglich. Für Kinder bis einschließlich 12 Jahren ist dies nicht erforderlich. Der Eintritt ist für Kinder bis einschließlich 12 Jahren in Begleitung eines Hauptzahlers grundsätzlich frei.
Foto- und Filmaufnahmen
Während der Veranstaltungen werden Foto- und Filmaufnahmen gemacht. Sie können später zu Dokumentationszwecken im Internet oder in Printmedien veröffentlicht werden. Insbesondere auch solche, die Sie als Besucher erkennbar und einzeln darstellen. Mit dem Kauf eines Tickets erklären Sie sich mit solchen Foto- und Filmaufnahmen ihrer Person einverstanden. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch. Besuchern selbst ist es untersagt professionelle Audio- und Videoaufnahmen anzufertigen.
Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse für Direktwerbung (§ 7 Abs. 3 UWG, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
Wenn Sie bei uns Tickets für das Schlossgrabenfest kaufen und dabei Ihre E-Mail-Adresse angeben, dürfen wir diese gemäß § 7 Abs. 3 UWG zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwenden, d.h. in unserem Fall für die Bewerbung von Schlossgrabenfest-Tickets, z.B. Infos zum Vorverkaufsstart. Rechtsgrundlage hierfür ist unser berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, Sie über zukünftige oder ähnliche Veranstaltungen zu informieren und unsere Angebote weiterzuentwickeln. Sie können der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse für diese Zwecke jederzeit widersprechen, indem Sie uns eine E-Mail an info@schlossgrabenfest.de senden. Nach dem Eingang Ihres Widerspruchs wird Ihre E-Mail-Adresse umgehend für Werbezwecke gesperrt. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte zu Werbezwecken findet nicht statt. Wenn Sie keine E-Mails mehr zu ähnlichen Angeboten (z. B. zum dem Schlossgrabenfest-Vorverkaufsstart) wünschen, können Sie sich jederzeit abmelden.
Pandemiebedingungen, „Corona-Auflagen“
Sollten aus wichtigem Grund, z.B. behördlich vorgegebener Schutz- und Hygienemaßnahmen, bestimmte Anforderungen zu erfüllen sein (z.B. 3G / 2G Regeln, Impfstatus, Kontaktdatenerhebung, Maskenpflicht), ist der Veranstalter im datenschutzrechtlich zulässigen Rahmen berechtigt, sich diese Nachweise und/ oder Erklärungen vom Besucher unmittelbar vor Zutritt zur Veranstaltung vorlegen zu lassen und die Einhaltung vorgegebener Anforderungen zu überprüfen. Es gelten die am Veranstaltungstag gültigen Verordnungen und die entsprechenden Einlassbestimmungen des Veranstalters. Führen Gesetze, Allgemeinverfügungen, Verbotsverordnungen, behördlichen Anordnungen, offizielle Empfehlungen des Bundes und/oder der Bundesländer oder anerkannter Forschungsinstitute (z.B. Robert-Koch-Institut) aus und im Zusammenhang mit Epidemien und Pandemien, wie z.B. SARS-CoV2 (einschließlich Mutanten und Varianten), nicht zwingend dazu, dass die Veranstaltung abgesagt werden muss, steht es dem Veranstalter frei, die Veranstaltung dann unter angepassten Hygienebedingungen durchzuführen. Dies kann ggf. eine nachträgliche Kapazitätsbegrenzung zur Folge haben. Per Los wird in diesem Fall entschieden, welche Tickets weiterhin gültig bleiben und welche nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
FAQ/ Verbotene Gegenstände
Auf der Webseite www.schlossgrabenfest.de finden Sie unter dem Punkt FAQs weitere Hinweise zur Veranstaltung. Insbesondere dazu, welche Gegenstände Sie auf das Veranstaltungsgelände mitführen dürfen und welche nicht sowie was erlaubt und was verboten ist. Audio- und professionelle Foto sowie Videoaufnahmen und damit verbunden entsprechende Geräte und sowie gefährliche Gegenstände sind verboten. Das Mitführen eigener Getränke ist gleichfalls nicht gestattet. In sämtlichen vorbenannten Fällen ist der Veranstalter berechtigt, Ihnen die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen und Sie des Geländes zu verweisen. Etwaige Ansprüche stehen Ihnen gegenüber dem Veranstalter in diesem Falle nicht zu. Eine Rückerstattung von Eintrittsgeldern erfolgt nicht.
